Alkoholtests werden in Frankreich zur Pflicht
Ab 1. Juli 2012 sind Autofahrerinnen und Autofahrer in Frankreich dazu verpflichtet, ihre Fahrzeuge mit Einwegtests oder elektronischen Testgeräten zur Bestimmung des Blutalkohol-Gehaltes auszustatten.
Die Autofahrerinnen und Autofahrer müssen mindestens einen unbenutzten Test vorweisen können. Wer bei einer Kontrolle ohne den Alkoholtest erwischt wird, wird durch die Polizei gebüsst; die Busse beträgt € 11. Sie wird allerdings erst ab 1. November 2012 erhoben – in der Zwischenzeit informiert die Polizei die Lenkerinnen und Lenker lediglich über das neue Gesetz.
Ob (aus Sicht der französischen Polizei) Ausländerinnen und Ausländer gebüsst werden, ist noch offen und nicht abschliessend beurteilt worden. Die französischen Behörden gehen jedoch davon aus, dass auch Schweizerinnen und Schweizer eine Busse bezahlen müssen.
Einwegtests sind zum Preis von € 2.- im Restaurant "Le Bistro" und im Prop-Shop erhältlich.


